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   OLG Karlsruhe, 22.09.2004 - 1 AK 42/03   

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https://dejure.org/2004,18443
OLG Karlsruhe, 22.09.2004 - 1 AK 42/03 (https://dejure.org/2004,18443)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 22.09.2004 - 1 AK 42/03 (https://dejure.org/2004,18443)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 22. September 2004 - 1 AK 42/03 (https://dejure.org/2004,18443)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Auslieferung eines Verfolgten durch einen Mitgliedstaat an einen Drittstaat auf der Grundlage eines Europäischen Haftbefehls

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2005, 30
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Karlsruhe, 14.09.2004 - 1 AK 6/04

    Auslieferung an einen Mitgliedsstaat der EU: Verfahrenshindernis bei

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.09.2004 - 1 AK 42/03
    Der Senat hält - wie sich auch aus der Formulierung "persönlich geladen" in § 83 Nr. 3 IRG n.F. ergibt - daran fest, dass für die Wahrung des rechtlichen Gehörs eine bloße an den Verfolgten oder einen Dritten gerichtete Ladung nicht genügt, sondern es in beiden aufgezeigten Fällen des sicheren Nachweises bedarf, dass die Ladung oder aber eine Unterrichtung auf sonstige Weise den Verfolgten auch persönlich erreicht haben muss und nicht nur die bloße Möglichkeit der Kenntnisnahme für ihn bestand (vgl. ausführlich hierzu Beschluss vom 14.09.2004, 1 AK 6/04).
  • OLG Karlsruhe, 28.08.1998 - 1 AK 14/98
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.09.2004 - 1 AK 42/03
    Außerdem wird zu klären sein, ob es sich bei der "Strafkumulierungsverfügung" um einen sog. Kumulationsbeschluss handelt, welcher aufgrund seiner gestaltenden Wirkung den einzelnen Urteilen ihre eigenständige Bedeutung als Vollstreckungsgrundlage entzogen hat und deshalb ebenfalls ein Auslieferungshindernis darstellen könnte (vgl. Senat a.a.O. und NStZ-RR 1999, 92 ff. = Die Justiz 1999, 116 ff.).
  • OLG Karlsruhe, 04.08.1998 - 1 AK 27/98
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.09.2004 - 1 AK 42/03
    Auch nach neuem Recht ist eine Weiterlieferung jedoch nur dann zulässig, wenn dieser keine Auslieferungshindernisse entgegenstehen (vgl. Senat NStZ-RR 2000, 29 f.; GA 1987, 30 f.; Die Justiz 1985, 298 f.), wie sich aus Artikel 21 und 28 Abs. 3 Satz 1 b und Satz 2 des Rahmenbeschlusses über den europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union vom 13.06.2002 ergibt.
  • OLG Karlsruhe, 23.02.2005 - 1 AK 24/04

    Auslieferung in einen EG-Mitgliedstaat: Aufhebung des Auslieferungshaftbefehls

    In Anbetracht der seit der ersten Aufforderung verstrichenen Zeitspanne von mehr als drei Monaten kann die Auslieferungshaft auf diese Vorwürfe jedoch nicht mehr gestützt werden, da dies mit dem auch im Auslieferungsverfahren zu beachtenden Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht mehr zu vereinbaren ist (vgl. hierzu auch Senat StV 2005, 32 f.; ders. Beschluss vom 21.04.2004, 1 AK 42/03; OLG Düsseldorf NJW 1991, 3105 f.; Schomburg/Lagodny, IRG, 3. Aufl. 1998, § 24 Rn. 7 c).
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